Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die unter dem Projektnamen „The Landscapers“ angebotenen Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere Immobilienfotografie, Drohnen- und Luftaufnahmen, Video- und Reel-Produktion, Bildbearbeitung, Exposé-Erstellung, Objekttexte, Webdesign sowie weitere digitale Präsentations- und Vermarktungsleistungen.
(2) „The Landscapers“ ist der gemeinsame Projektname von Andrea Meyer-Deichsel und Nikolaus Meyer und stellt keine eigenständige juristische Person dar. Die Dienstleistungen werden je nach Auftrag entweder von Andrea Meyer-Deichsel als freischaffender Künstlerin oder von Nikolaus Meyer als Fotograf und gewerblichem Anbieter angeboten und erbracht.
(3) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich diejenige Person, die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung als Auftragnehmer bezeichnet ist. Diese Person ist für die Erfüllung der vereinbarten vertraglichen Leistungen verantwortlich.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit die jeweiligen Bestimmungen auf den konkreten Vertrag anwendbar sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer handeln bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der jeweilige Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote werden individuell erstellt und enthalten Angaben zu den vereinbarten Leistungen, zum Leistungsumfang, zur Vergütung und gegebenenfalls zu Terminen sowie zum Umfang der Nutzungsrechte.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und der jeweilige Auftragnehmer den Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt. Die Bestätigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Abstimmung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden. Der Auftragnehmer informiert den Kunden nach Möglichkeit vorab über entstehende Mehrkosten.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist das individuelle Angebot einschließlich etwaiger ergänzender Vereinbarungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der für die jeweilige Tätigkeit üblichen Sorgfalt. Bei künstlerischen, fotografischen und gestalterischen Arbeiten bleibt ein angemessener kreativer Gestaltungsspielraum bestehen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen, Verkäufen, Reichweiten oder Suchmaschinenplatzierungen, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Bei Foto- und Videoterminen sorgt der Kunde dafür, dass das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Aufnahmen vorbereitet ist. Erforderliche Zutrittsberechtigungen, Genehmigungen und Einwilligungen sind rechtzeitig einzuholen.
(5) Drohnen- und Luftaufnahmen werden nur durchgeführt, soweit sie unter den jeweiligen Bedingungen rechtlich zulässig und tatsächlich möglich sind. Wetterbedingungen, Sicherheitsvorgaben, Flugbeschränkungen oder behördliche Anordnungen können die Durchführung verhindern. In diesem Fall stimmen die Vertragsparteien einen Ersatztermin oder eine geeignete Alternative ab.
(6) Die Herausgabe von Rohdateien, unbearbeiteten Aufnahmen, Projektdateien oder offenen Design- und Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Fotos, Texte, Logos, Pläne und sonstige Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden können zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen führen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Vergütungsanspruch setzt voraus, dass er vertraglich oder gesetzlich begründet ist. Der Kunde wird über absehbare Mehrkosten möglichst vorab informiert.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen. Er weist den Kunden auf erkennbare rechtliche Probleme hin, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Leistung auffallen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern diese anfällt. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; der entsprechende Hinweis erfolgt im Angebot und auf der Rechnung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Bei umfangreicheren Aufträgen können Anzahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden. Die entsprechenden Zahlungsbedingungen werden im Angebot festgehalten.
(4) Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Lizenz-, Druck- und sonstige Fremdkosten werden berechnet, wenn sie im Angebot vereinbart wurden oder der Kunde ihrer Übernahme nachträglich zugestimmt hat.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Termine, Verschiebungen und Absagen
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Kunde informiert den Auftragnehmer so früh wie möglich, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann.
(2) Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, behördlichen Beschränkungen oder vergleichbaren Umständen nicht stattfinden, bemühen sich die Vertragsparteien um einen Ersatztermin oder eine geeignete Alternative.
(3) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt er ihn aus Gründen, die er zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Für einzelne Aufträge können im Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Diese müssen transparent sein und die zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden berücksichtigen.
(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erstellten Fotos, Videos, Luftaufnahmen, Texte, Grafiken, Layouts und sonstigen kreativen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Urheber.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte für den vereinbarten Vertragszweck eingeräumt.
(3) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich die Nutzungsrechte bei Immobilienaufnahmen auf die Präsentation und Vermarktung des konkret beauftragten Objekts durch den Auftraggeber. Die Nutzung kann insbesondere für Immobilienportale, die eigene Website, Exposés, Social Media und sonstige Vermarktungsmaterialien erfolgen, soweit diese Nutzungsarten vom vereinbarten Auftrag umfasst sind.
(4) Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber eingeräumt und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers auf Dritte übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an andere Makler, Eigentümer, Unternehmen oder sonstige Dienstleister zur eigenständigen Nutzung. Eine technische Weitergabe an beauftragte Dienstleister, beispielsweise für die Veröffentlichung eines Exposés oder einer Website, ist zulässig, soweit sie zur vereinbarten Vermarktung erforderlich ist und keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(5) Die Nutzung der Arbeitsergebnisse für andere Immobilien, weitere Vermarktungsaufträge oder sonstige, nicht vom ursprünglichen Vertrag umfasste Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch für eine erneute Vermarktung eines Objekts durch einen anderen Auftraggeber, soweit dessen Nutzung nicht bereits von den vereinbarten Nutzungsrechten gedeckt ist.
(6) Sofern im Angebot keine zeitliche Begrenzung vereinbart wurde, werden die Nutzungsrechte für den vereinbarten Vertragszweck zeitlich unbeschränkt eingeräumt. Eine ausdrücklich vereinbarte zeitliche, räumliche oder medienbezogene Beschränkung bleibt hiervon unberührt.
(7) Die Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung oder Kombination der Arbeitsergebnisse mit anderen Inhalten ist nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Technisch notwendige Anpassungen, insbesondere Größenänderungen und Formatkonvertierungen für unterschiedliche Veröffentlichungsmedien, sind gestattet, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Urhebers verletzt werden.
(8) Rohdateien, unbearbeitete Fotos und Videos, Projektdateien sowie offene Design- und Quelldateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse durch den Auftragnehmer zu eigenen Werbe-, Portfolio- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden und unter Beachtung der Rechte abgebildeter Personen sowie sonstiger Rechte Dritter.
(10) Eine vereinbarte Erweiterung der Nutzungsrechte, insbesondere für zusätzliche Medien, weitere Objekte, eine Weitergabe an Dritte oder eine exklusive Nutzung, kann gesondert vergütet werden. Umfang und Vergütung werden vor der entsprechenden Nutzung vereinbart.
§ 8 Webdesign und digitale Leistungen
(1) Bei Webdesign und digitalen Vermarktungsleistungen richtet sich der Leistungsumfang nach dem individuellen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere laufende Pflege, Wartung, Aktualisierung, Hosting, Domainverwaltung oder Suchmaschinenoptimierung, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
(2) Werden Websites oder digitale Inhalte über Systeme und Dienste Dritter erstellt, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungsbedingungen. Für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen solcher Dienste haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese zu vertreten hat.
(3) Die Einrichtung und Übertragung von Zugangsdaten, Lizenzen, Domains und Kundenkonten richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und den Bedingungen der eingesetzten Anbieter.
(4) Eine rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, Einwilligungen und sonstigen rechtlichen Website-Inhalten ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Eine rechtliche Beratung oder Garantie der vollständigen rechtlichen Konformität wird nicht geschuldet.
(5) Der Kunde prüft zur Freigabe übermittelte Inhalte auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Freigabe lässt die gesetzliche Verantwortung des Auftragnehmers für von ihm zu vertretende Fehler unberührt.
§ 9 Prüfung, Korrekturen und Mängel
(1) Soweit die vereinbarte Leistung eine Abnahme voraussetzt, stellt der Auftragnehmer dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde teilt erkennbare Mängel möglichst konkret und zeitnah mit.
(2) Im vereinbarten Preis enthaltene Korrekturen oder Überarbeitungen richten sich nach dem Angebot. Zusätzliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
(3) Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Soweit gesetzlich vorgesehen, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Sicherungskopien der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte aufzubewahren, soweit dies angemessen und zumutbar ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverluste richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 11 Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern kann bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen.
(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
(3) Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Bestätigungen eingeholt. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, wird bei online geschlossenen Verbraucherverträgen eine geeignete elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt.
(5) Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des jeweiligen Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Anbieterangaben
The Landscapers
Gemeinsamer Projektname von:
Andrea Meyer-Deichsel
Freischaffende Künstlerin
Nikolaus Meyer
Fotograf und gewerblicher Anbieter
Der konkrete Vertragspartner ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
